Braucht die Stadt einen dritten Beigeordneten?

Der Bürgermeister wird mit der Prüfung beauftragt, ob eine Reduzierung der in § 15 der Hauptsatzung festgelegten Anzahl der hauptamtlichen Beigeordneten von drei auf zwei durch Anpassung der Geschäftsverteilung möglich ist. Darüber hinaus bitten wir um eine Übersicht der Kosten, die mit der Wiederbesetzung einer dritten Beigeordnetenstelle verbunden sind. Die Ausschreibung der Stelle des dritten Beigeordneten wird bis auf weiteres ausgesetzt.

Aufgrund der Versetzung des Ersten Beigeordneten in den Ruhestand hat der Rat der Stadt Bergkamen die Gelegenheit, ohne Ansehen der Person erneut über eine Reduktion der Anzahl der Beigeordneten zu entscheiden und die Geschäftskreise der Beigeordneten gem. § 73 Abs. 1 GO NRW neu zu ordnen.

„Die zurückliegenden Monate haben gezeigt, dass eine Verteilung der laufenden Geschäfte der Verwaltung zwischen dem Bürgermeister sowie zwei weiteren Beigeordneten grundsätzlich möglich ist“, so Thomas Heinzel.

Aus Fairness gegenüber etwaigen Bewerbern für eine dritte Beigeordnetenstelle, sollte die Ausschreibung und das Verfahren zur Stellenbesetzung so lange zurückgestellt werden, bis der Rat seine Beratungen über die Anzahl der Beigeordneten und eine etwaige Neuordnung der Geschäftskreise abgeschlossen hat.

Download des Antrags als PDF, hier.

Foto: CDU Deutschlands/Christiane Lang

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