Zur Ratssitzung am 28. Juni 2017 hat die CDU-Fraktion beantragt, das Land ohne einschränkende Maßgaben zum Bau der L 821n aufzufordern. Wir dokumentieren den Antrag vom 7. Juni 2017 und die Rede des Fraktionsvorsitzenden Thomas Heinzel im Rat.
Antrag der CDU-Fraktion vom 7. Juni 2017
Bergkamen, 7. Juni 2017
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Ausschussvorsitzende,
die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bergkamen bittet, folgenden Antrag zur Drucksache 11/0920 im Ausschuss für Umwelt, Bauen und Verkehr am 20. Juni, im Ausschuss für Stadtentwicklung und Strukturwandel am 27. Juni, im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat am 28. Juni beraten und beschließen zu lassen:
Antrag
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, den Beschlussvorschlag der Drucksache 11/0920 folgendermaßen zu ändern:
Streiche:
Der Rat der Stadt Bergkamen fordert das Land auf, für den Fall der Realisierung der L 821n
- mit dem Bau erst zu beginnen, wenn der erforderliche Grunderwerb zu 100 % gesichert ist,
- eine Fortschreibung des LPB (Landschaftspflegerischen Begleitplans) zur L 821n durchzuführen, da der Planfeststellungsbeschluss bereits aus 2008 stammt,
- mit Freigabe der Ortsumgehung die Herabstufung der L 821 zwischen K 16 und L 654 zur Kreisstraße durchzuführen,
- mit Freigabe der Ortsumgehung die Herabstufung der L 664 zwischen Werner Straße (B 233) und L 654 (Lünener Straße) zur Kreisstraße durchzuführen,
- Fördermittel / Baukostenzuschüsse für den Umbau der Jahnstraße / Kampstraße / Schulstraße zur Erhöhung des Verkehrswiderstands für den neuen Straßenbaulastträger (nach vg. Herabstufung der Straße) bereitzustellen; die Umgestaltung ist mit der Stadt Bergkamen abzustimmen,
- die Einwilligung zu verkehrsrechtlichen Anordnungen von Tonnagebegrenzungen (max. 7,5 t) beider Ortsdurchfahrten zuzusagen.
Setze:
Der Rat der Stadt Bergkamen fordert das Land auf, die L 821n – Ortsumgehung Bergkamen – zu realisieren und umgehend mit dem Bau zu beginnen. Der Bau der L 821n wird durch die Stadt Bergkamen an keinerlei Maßgaben geknüpft. Weitere bauliche und verkehrsleitende Maßnahmen werden nach der Realisierung der L 821n gemeinsam mit den zuständigen Straßenbaulastträgern erörtert.
Begründung
Die in der Beschlussvorlage 11/0920 angegebenen Punkte müssen ersatzlos gestrichen werden, da durch diese Maßgaben weitere, unnötige Hürden aufgebaut werden.
Die zuständigen, übergeordneten Stellen (Land, Bezirksregierung, RVR) erwarten zu Recht ein klares und eindeutiges Signal des Rates der Stadt Bergkamen für den Bau der L 821n.
Mit freundlichem Gruß
Thomas Heinzel
Fraktionsvorsitzender
Rede von Thomas Heinzel in der Ratssitzung am 28. Juni 2017
Es gilt das gesprochene Wort.
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
meine Damen und Herren,
liebe Besucher auf der Tribüne,
zum x-ten Mal steht das Thema L 821n auf der Tagesordnung des Rates. Dieses bedeutet leider, daß es immer noch keine Lösung für das Verkehrsproblem in Bergkamen gibt.
Die Verfahrensschritte der letzten Jahre
Bevor ich zu einer Bewertung komme, möchte ich noch einmal die Verfahrensschritte der letzten Jahre auflisten:
Wie Dr. Peters, unser I. Beigeordneter, immer wieder erläutert, ist die Trasse der L 821n im genehmigten Flächennutzungsplan enthalten. Dies ist wichtig für alle weiteren Abläufe, denn die Stadt hat damit ihren planerischen Auftrag für die Straße erfüllt.
Am 21.05.2015 hat der Rat der Stadt folgenden Aufruf beschlossen:
„Der Rat der Stadt Bergkamen fordert die nordrhein-westfälische Landesregierung auf, die Realisierung der L 821n wieder mit höchster Priorität zu verfolgen.
Der Planfeststellungsbeschluß zur L 821n ist mit Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 30. Januar 2015 nunmehr rechtskräftig. Damit sind die rechtlichen Voraussetzungen zum Bau der L 821n gegeben.
Die im Schreiben des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen vom 01. September 2014 angeführte Argumentationslinie ist mit dem Beschluß des Oberverwaltungsgerichts Münster obsolet. Eine Wiederaufnahme der L 821n in den Landesstraßenbedarfsplan muss erfolgen.
Der Rat der Stadt Bergkamen stellt fest, daß eine verkehrliche Entlastung von Jahnstraße, Schulstraße, Kampstraße, Töddinghauser Straße sowie Bambergstraße nach wie vor dringend erforderlich ist, um den Lärmschutz der Bevölkerung in den Ortsteilen Weddinghofen, Oberaden und Bergkamen-Mitte zu gewährleisten.
Ich bitte Sie, sich im Sinne dieses Aufrufs des Rates der Stadt Bergkamen für die Realisierung der L 821n einzusetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Bürgermeister Schäfer“
Am 20. Juli 2015 antwortete Bauminister Groschek:
„… vielen Dank für Ihr Schreiben vom 03.06.2015, in dem Sie den Neubau der Ortsumgehung Bergkamen im Zuge der L 821n ansprechen. Hierzu möchte ich Ihnen Folgendes antworten:
Die Maßnahme war von 2005 bis 2010 im Landesstraßenbauprogramm enthalten. Aufgrund des fehlenden Baurechts hatte die Landesregierung bei der Aufstellung des Landesstraßenbauprogramms 2011 entschieden, die Maßnahme zurückzustellen und vorerst aus dem Landesstraßenbauprogramm herauszunehmen, da sie zum damaligen Zeitpunkt nicht realisierungsreif war.
Mit Datum vom 30.01.2015 ist der Planfeststellungsbeschluß bestandskräftig und die Maßnahme wird nunmehr in die Überlegungen für das Landesstraßenbauprogramm mit einbezogen.
Gleichwohl bitte ich Sie zu bedenken, daß eine Wiederaufnahme in das Landesstraßenbauprogramm 2016 und ein Baubeginn maßgeblich davon abhängig ist, welche Finanzmittel derzeit und künftig im Landeshaushalt zur Verfügung stehen. Insbesondere vor dem Hintergrund, daß zunächst vorrangig erforderliche Landesstraßenbauprojekte, und hier gerade im Bereich der Erhaltung, zu finanzieren sind, bleibt für entsprechende Neubaumaßnahmen wenig Spielraum.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Groschek“
Am 11. August 2015 war der regionale Vorschlag zum Jahresprogramm 2016 für die Maßnahmen des Landesstraßenausbauplans in der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr. In der Beschlussvorlage hieß es:
„Das Vorhaben ‚L 821n – OU Bergkamen‘ soll in das Jahresbauprogramm 2016 in die Maßnahme des Landesstraßenausbauplans aufgenommen werden.“
In der Sachdarstellung wurde Folgendes ausgeführt:
„… Dessen ungeachtet ist es das Recht der Regionalräte bzw. der RVR-Verbandsversammlung, dem Landesverkehrsministerium auch bei absehbar geringem Mittelrahmen die Zulassung einzelner – aus regionaler Sicht – wichtiger und dringlicher Neubeginne vorzuschlagen.
Voraussetzung für die Aufnahme einer neuen Maßnahme in das nächstfolgende Jahresbauprogramm ist, daß zum Zeitpunkt der Verabschiedung des Haushalts vollziehbares Baurecht besteht. Dies ist derzeit NRW-weit für nachfolgend benannte Projekte des Landesstraßenbauplanes der Fall:
- L 183n / Pulheim
- L 264 OU Nörvenich
- L 821n – OU Bergkamen
Die L 821n – Ortsumgehung Bergkamen dient vorrangig der Entlastung der Wohnbevölkerung in den Ortsteilen Weddinghofen, Oberaden und Bergkamen-Mitte durch Verkehrsreduzierung der Jahnstraße, Schulstraße, Kampstraße, Töddinghauser Straße und Bambergstraße. Die mit dem hohen Durchgangsverkehr verbundenen nachteiligen Auswirkungen für die Verkehrssicherheit und die städteräumliche Entwicklung werden mit dem Bau der Ortsumgehung deutlich verbessert. …
… Der Rat der Stadt Bergkamen hat in seiner Sitzung am 21.05.2015 einen Aufruf an die Landesregierung beschlossen mit der Aufforderung, die Realisierung der L 821n wieder mit höchster Priorität zu verfolgen.
Wenngleich noch kein Signal des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen vorliegt, im Jahresbauprogramm 2016 einzelne Neubeginne zuzulassen, so wird doch verwaltungsseitig aus den o. a. Gesichtspunkten für vertretbar erachtet, aus der Region für die Aufnahme der L 821n – OU Bergkamen zu votieren.“
Bis dahin war alles gut! Eine wichtige Hürde war genommen.
Dann kam der 17.09.2015. SPD und Grüne brachten einen Antrag in den Rat, der lautete:
„… Der Rat der Stadt Bergkamen beauftragt die Verwaltung, alternative Verkehrskonzepte zu entwickeln, welche geeignet sind, LKW-Verkehre so zu leiten, daß Straßen mit Wohnbebauung eine Entlastung erfahren. Die Verwaltung unterrichtet den Rat der Stadt Bergkamen regelmäßig über den Fortgang der planerischen Gedanken und stellt mögliche alternative verkehrslenkende Maßnahmen vor. …“
Daraufhin wurde die Beschlussvorlage im RVR geändert. Die höchste Priorität wurde entfernt. Hinzu kam:
„… Der Rat der Stadt Bergkamen hat in seiner Sitzung am 17. September 2015 mehrheitlich beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, alternative Verkehrskonzepte zu entwickeln, welche geeignet sind, LKW-Verkehre so zu leiten, daß Straßen mit Wohnbebauung eine Entlastung erfahren. Die Prüfung bzw. Erarbeitung der Vorschläge ist derzeit in der konkreten Bearbeitungsphase. In einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Umwelt, Bauen und Verkehr werden die entsprechenden Konzeptideen zur Vorberatung vorgelegt.“
Die Verbandsversammlung empfahl:
„… Die Verbandsversammlung fasst mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen CDU, SPD, B90/Die Grünen, Die Linke und Piraten bei Gegenstimmen der Fraktionen FDP, FWG, AfD und GFL nachfolgenden Beschluß: Das Vorhaben ‚L 821n – OU Bergkamen‘ soll in das Jahresbauprogramm 2016 für die Maßnahmen des Landesstraßenbauplans aufgenommen werden. Die Verbandsversammlung respektiert die Stellungnahme des Landesverkehrsministers vom 17.07.2015. …“
Die Straße wurde nicht aufgenommen, weil es Bedenken und kein klares Votum gab.
Was passiert heute?
- Wir stellen fest, daß es keine alternativen Verkehrskonzepte zur L 821 gibt.
- Wir wollen die L 821n aber mit weiteren Bedingungen.
Dies dient nicht der Verwirklichung der L 821n. Das Ziel muß es weiterhin sein, wie in der Resolution geschehen, ein klares Signal aus Bergkamen zu senden: Wir wollen die Straße. Nur dann, und wirklich nur dann, haben wir die Chance auf eine Realisierung.
An die Bedenkenträger
Bisher liegt kein alternatives Konzept vor. Die Vogel-Strauß-Politik „wir sind dagegen“ und der Rest ergibt sich, greift hier nicht!
Die Belastungen für den Bürger in Oberaden, Weddinghofen und Mitte lassen sich nicht wegdiskutieren. Jegliche Art von alternativen Verkehrskonzepten (siehe ÖPNV, Rad oder andere) sind Wünsche und helfen nicht kurzfristig.
Wir errichten in den nächsten Jahren einen neuen Ortsteil, die „Wasserstadt Aden“, wollen Gewerbe nach Bergkamen holen – alles ohne eine belastbare Verkehrsinfrastruktur? Wie soll das gehen?
An die Rünther Ratskollegen
Wenn man verkehrstechnisch in Bergkamen nicht mehr weiter weiß, wird aller Verkehr über den Osten- bzw. Westenhellweg bzw. Industrie- und Erich-Ollenhauer-Straße geschickt. Auch da wohnen Bürger, die mit immer höheren Belastungen zu leben haben.
Ich erinnere hier nur an die neu hinzukommenden 300 Lkw pro Tag für die Bodenanlieferungen der Wasserstadt Aden. Wenn wir die L 821n haben, könnten sie teilweise über die neue Straße fahren.
Zum Thema Landschaftsverbrauch
- Wir diskutieren seit 40 Jahren über diese Straße.
- In Bergkamen sind in der Zeit die Zechen geschlossen worden.
- Der Strukturwandel erfolgte mit neuen Gewerbegebieten ebenfalls durch Flächenverbrauch, u. a. Logistikpark A2, Gewerbegebiet in Rünthe.
- Wohngebiete entstanden, z. B. Hof Theiler in Overberge – dies oft einstimmig im Rat beschlossen.
- Ebenso wurden Flächen aus der Industrienutzung zurückgeführt, in erheblichem Ausmaß zum Nutzen der Bürger:
- angefangen mit der Halde „Großes Holz“,
- wie gestern im Stadtentwicklungsausschuss vorgestellt: die Internationale Gartenausstellung IGA im Jahr 2027,
- die Wasserstadt Aden mit dem See als Naherholung
– um nur die wichtigsten Projekte zu nennen.
Auch der Rückbau versiegelter Fläche findet in Bergkamen erheblich statt.
Dies alles bringt die CDU Bergkamen zu dem Ergebnis: Bau der L 821n ohne Wenn und Aber.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.




