Sehr geehrter Herr Bürgermeister Heinzel,
die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bergkamen beantragt, folgenden Änderungsantrag zu TOP 6 (Elternbeitrags-satzung Kita) in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 17.02.2026 sowie TOP 6 und TOP 7 (Elternbeitrags-satzung OGS) des Haupt- und Finanzausschusses und des Rates der Stadt Bergkamen am 19.02.2026 beraten und beschließen zu lassen.
Beschlussvorschlag:
1. Der Rat der Stadt Bergkamen beauftragt die Verwaltung, bis zum 01.05.2026 unter Einbeziehung der Elternvertretung, des Rates und der zuständigen Fachämter einen tragfähigen Vorschlag zur Anpassung der Elternbeiträge zu erarbeiten. Dieser Prozess umfasst sowohl die Beiträge für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege als auch für die Offene Ganztagsschule (OGS). Der Fokus liegt dabei auf einer sozial ausgewogenen Staffelung innerhalb der unter Ziffer 3 gesetzten Zielvorgabe.
2. Um den Eltern ausreichend Planungssicherheit zu geben, treten neue Beitragsregelungen erst zum Kindergarten-/Schuljahr 2027/28 in Kraft. Eine unterjährige oder kurzfristige Anpassung für 2026/27 findet nicht statt.
3. Der Rat beschließt als finanzpolitische Zielvorgabe für die Erarbeitung der Beitragstabellen folgenden Kompromiss: Das angestrebte Beitragsaufkommen soll sich strukturell auf maximal 50% des Volumens begrenzen, welches durch die Verwaltungs-vorschläge von Dezember 2025 (Rückkehr zum Niveau von 2023 zzgl. 5% Inflationsausgleich) erzielt worden wäre.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Auswirkungen auf den städtischen Haushalt darzustellen.
5. Die entsprechenden Satzungsentwürfe sind den zuständigen Ausschüssen und dem Rat spätestens zur Sitzung am 09.07.2026 zur Beschlussfassung vorzulegen.
Begründung:
Die Fraktionen im Rat der Stadt Bergkamen eint das Ziel, Familien bestmöglich zu unterstützen und Bildungschancen unabhängig vom Geldbeutel zu sichern. Die Beschlüsse zum Doppelhaushalt 2024/25, die Kitabeiträge massiv zu senken und im OGS-Bereich abzuschaffen, waren von diesem politischen Willen getragen.
Wir müssen jedoch heute gemeinsam feststellen, dass sich die finanziellen Rahmenbedingungen verschlechtert haben und die damaligen Entscheidungen unter den aktuellen Vorzeichen nicht auf Dauer finanzierbar sind. Durch die Beitragssenkung sind allein im Kita-Bereich Mindereinnahmen von rund 935.000 € pro Jahr entstanden. Gleichzeitig steigen die Kosten für den OGS-Betrieb massiv an – von 3,5 Mio. € auf prognostizierte 4,4 Mio. €. Die Schere zwischen Einnahmen und Ausgaben geht somit immer weiter auseinander.
Es ist daher ein Gebot der finanziellen Vernunft, hier steuernd einzugreifen, um die Handlungsfähigkeit der Stadt dauerhaft zu sichern. Ein Festhalten am Status quo würde bedeuten, das strukturelle Defizit vollständig über allgemeine Steuermittel zu decken. Dies würde den Druck auf die Grundsteuer B zusätzlich massiv erhöhen, was wiederum Mieter und Familien an anderer Stelle (Wohnkosten) belasten würde.
Der vorliegende Antrag unterbreitet ein Angebot für einen fairen Ausgleich: Um den Familien verlässliche Planungssicherheit zu garantieren, muten wir ihnen keine kurzfristigen Änderungen für das Jahr 2026 zu. Zugleich wahren wir das Gebot der Mäßigung, indem wir dem weitergehenden Verwaltungsvorschlag zur vollen Erhöhung nicht folgen, sondern den Anstieg auf ein vertretbares Maß – konkret die 50%-Zielmarke – begrenzen. Auf diese Weise beteiligen wir starke Schultern angemessen an der Finanzierung, verhindern jedoch eine Überforderung der breiten Mitte. Wir korrigieren den Kurs somit nicht aus Prinzip, sondern aus sachlicher Notwendigkeit, um den sozialen Frieden in unserer Stadt zu bewahren.
Foto: Christiane Lang/CDU




