Sehr geehrter Herr Bürgermeister Schäfer,
die Beratung und Beschlussfassung der kommunalen Haushaltssatzung ist seit jeher die Aufgabe des Stadtrates. In den vergangenen Jahren haben Sie dem Rat der Stadt Bergkamen einen Doppelhaushalt zur Beschlussfassung vorgelegt.
Wir bitten Sie künftig von dieser Praxis abzusehen. Die Erfahrung zeigt, dass der Rat wichtige Gestaltungsmöglichkeiten aus Hand gibt, wenn nur jedes zweite Jahr über den Haushalt entschieden wird. Darüber hinaus bietet die Aufstellung eines Doppelhaushaltes vor dem Hintergrund der sich rasant ändernden Rahrnenbedingungen nur eine scheinbar erhöhte Planungssicherheit.
Aufgrund externer Einflüsse durch Gerichtsurteile oder überraschend hohe Lohnabschlüsse im öffentlichen Dienst oder Kostenschübe im Energie- oder Zinsbereich steigt die Wahrscheinlichkeit, dass eine Planung für zwei Jahre hinfällig wird.
Ein weiterer wichtiger Faktor ist die Höhe der Kreisumlage. Der Kreis Unna beschließt einen jahresbezogenen Haushalt und legt damit auch die Höhe der Kreisumlage jedes Haushaltsjahr neu fest. Im Jahr 2014 konnte der Kreis Unna die bilanzielle Überschuldung nur aufgrund von Einmaleffekten abwenden. Die strukturelle Unterfinanzierung des Kreises Unna ist weiterhin gegeben. Aufgrund der dünnen Eigenkapitaldecke des Kreises Unna ist der Einritt der Überschuldung nicht unwahrscheinlich.
Bei einer abschließend durch den Kreistag festgestellten Überschuldung ist der Kreis Unna verpflichtet eine Sonderumlage gemäß § 56c KrO NRW von den kreisangehörigen Städten und Gemeinden zu erheben. Sollte dieser Fall eintreten, ist ein Doppelhaushalt schwierig zu gestalten.
Mit freundlichem Gruß
Thomas Heinzel, Fraktionsvorsitzender
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