Umgang mit Schrottimmobilien

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Schäfer,

die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bergkamen bittet darum, folgenden Antrag im Ausschuss für Bauen, Umwelt und Verkehr am 28.09 .2016 sowie im Haupt- und Finanzausschuss und in der Ratssitzung am 29.09.2016 beraten und beschließen zu lassen.

Antrag:

Der Bürgermeister wird beauftragt zu prüfen, unter welche Rechtsinstrumente beim Umgang mit verwahrlosten Immobilien (sog. Schrottimmobilien) durch die Stadt Bergkamen angewandt werden können.

Gegenstand einer exemplarischen Prüfung soll die ehemalige Gaststätte Jockenhöfer im Ortsteil Rünthe sein. Die Prüfung soll anhand der Publikation „Verwahrloste Immobilien – Leitfaden zum Einsatz von Rechtsinstrumenten beim Umgang mit verwahrlosten Immobilien – ,,Schrottimmobilien“ des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) durchgeführt werden.

Darüber hinaus wird der Bürgermeister beauftragt dazustellen, unter welchen Voraussetzungen verwahrloste Immobilien erworben und verwertet werden können.

Begründung:

Die weitere Begründung erfolgt in der jeweiligen Sitzung.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Heinzel, Fraktionsvorsitzender

Antrag Jockenhöfer

Foto: Jockenhöfer Kreuzung, Stephan Wehmeier

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