Anfrage: Erarbeitung Regionalplan Ruhr

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Schäfer,

die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bergkamen bittet Sie, folgende Fragen zur Erarbeitung des Regionalplan Ruhr (RPR) zu beantworten.

1. Wie stellt sich eine Flächenbilanz im Abgleich zur geltenden Regionalplanung (ggf. FNP) für die Stadt Bergkamen dar?

– In welchem Umfang ändern sich die ausgewiesenen Flächen für ASB, GIB, Freiraum und Grünflächen (Waldbereiche, Regionale Grünzüge, BSN, BSLE etc.)

  1. Wie bewertet die Verwaltung die Flächenausweisungen für ASB und GIB? Sind die Flächenausweisungen als bedarfsgerecht anzusehen?
  2. Wie bewertet die Verwaltung die Kommunalgespräche und den Dialog mit dem RVR während der Erarbeitung des Regionalplans Ruhr (RPR)?
    • –  Sieht sich die Verwaltung durch diese Gespräche ausreichend beteiligt?
    • –  Auf welcher Ebene der Verwaltung wurden die Gespräche geführt?
    • –  Welche Anregungen sind wann gegeben worden?
    • –  Wie wurden diese Anregungen berücksichtigt?
    • –  Wurden die Anregungen z. B. mit der Wirtschaftsförderung und den Kammern abgestimmt?
    • Gibt es Protokolle zu den Gesprächen und werden diese den politischen Gremien zur Verfügung gestellt?
  1. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung zur Stärkung der Wirtschaftskraft unserer Kommune durch (weitere) Festlegungen zeichnerischer oder textlicher Art?
  2. Welche Festlegungen im RPR hält die Verwaltung im Grundsatz für entbehrlich bzw. sollten im Sinne der Planungshoheit der Kommune auf örtlicher Ebene geregelt werden?
  3. Gibt es Festlegungen für Landschafts- und Naturschutzbereiche etc. die Planungsmöglichkeiten für die Zukunft einschränken? Wenn ja, welche?
  4. Wie sieht die Verwaltung die (zwangsweise) Umsetzung der Festlegungen des RPR in seiner Funktion als Landschaftsrahmenplan?

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Heinzel Fraktionsvorsitzender

Anfrage 10_10_2018

Foto: RVR Regionalplanentwurf, Erläuterungskarte 06

Ähnliche Beiträge