Änderung der Vergnügungssteuersatzung – Anhebung des Steuersatzes für Geldspielgeräte auf 7% des Spieleinsatzes

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Heinzel,

die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bergkamen beantragt, folgenden Antrag in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und des Rates der Stadt Bergkamen am 19.02.2026 beraten und beschließen zu lassen.

Beschlussvorschlag:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, dem zuständigen Ausschuss sowie dem Rat spätestens bis zur Sommerpause 2026 einen Entwurf zur Änderung der Vergnügungssteuersatzung vorzulegen, mit dem Ziel den Steuersatz für Apparate mit Gewinnmöglichkeit auf 7% des Spieleinsatzes anzuheben.

2. Die Verwaltung stellt in der Vorlage zum Satzungsentwurf zugleich dar,

a) zu welchem Zeitpunkt ein rechtssicheres Inkrafttreten der Änderung möglich ist,
b) welche finanziellen Auswirkungen (Mehrertrag) – unter Berücksichtigung der tatsächlichen Bemessungsgrundlagen – zu erwarten sind, und

c) welche weiteren rechtlich zulässigen Anpassungen der Satzung geeignet sind, die Lenkungswirkung zu stärken und die Kontrolle/Verwaltungspraxis zu verbessern.

Begründung:
Bergkamen steht seit vielen Jahren im besonderen Fokus der Diskussion um Spielhallen und Glücksspielangebote. Bereits in der Vergangenheit wurde die Stadt öffentlich als „Stadt der Spielhallen“ bezeichnet; zugleich bestand politisch fraktionsübergreifend das Einvernehmen, alles Erforderliche zu tun, um eine weitere Ausweitung zu vermeiden und wirksame Steuerungsinstrumente zu nutzen. Diese Ausgangslage ist – trotz bestehender rechtlicher Rahmenbedingungen und planungsrechtlicher Steuerungsansätze – weiterhin aktuell.

Ein wesentlicher kommunaler Hebel ist die Vergnügungssteuer. Sie dient nicht in erster Linie der Einnahmeerzielung, sondern verfolgt ausdrücklich ordnungs- und sozialpolitische Ziele. Insbesondere kann über die Besteuerung von Spiel- und Unterhaltungsapparaten die Eindämmung der Spielsucht unterstützt und die wirtschaftliche Attraktivität des Angebots reduziert werden. Vor diesem Hintergrund ist es sachgerecht, die Lenkungswirkung dieses Instruments konsequent weiterzuentwickeln.

Die Stadt Bergkamen hat in der Vergangenheit bereits Anpassungen vorgenommen: Die Besteuerung von Apparaten mit Gewinnmöglichkeit erfolgt nach dem Spieleinsatz, und der Steuersatz liegt derzeit bei 5,5 %. Eine Anhebung wie in anderen Kommunen auf 7 % ist ein klarer, nachvollziehbarer und kommunalpolitisch begründbarer nächster Schritt, um die Lenkungswirkung (weniger wirtschaftlicher Anreiz zur Aufstellung/Betreibung) und den Spielerschutz (Suchtprävention als kommunales Anliegen) zu stärken.

Gerade mit Blick auf die weiterhin hohe Sensibilität des Themas Glücksspiel, die Belastungen durch problematisches Spielverhalten (auch im familiären und sozialen Umfeld) sowie den kommunalen Anspruch, klare ordnungspolitische Leitplanken zu setzen, ist es sinnvoll, die Satzung nicht nur punktuell (Steuersatz) anzupassen, sondern im Zuge dessen auch zu prüfen, welche weiteren – rechtssicheren – Verbesserungen und Verschärfungen sich anbieten. Dadurch kann die Satzung insgesamt aktueller, vollzugstauglicher und zielgerichteter ausgestaltet werden.

Foto: Christiane Lang/CDU

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