Die CDU-Fraktion Bergkamen begrüßt die geplante Erhöhung des kommunalen Anteils an den Steuereinnahmen des Landes. Mit dem Gemeindefinanzierungsgesetz 2027 soll der sogenannte Verbundsatz dauerhaft von 23 auf 23,5 Prozent steigen. Für die Kommunen in Nordrhein-Westfalen bedeutet das rund 360 Millionen Euro zusätzlich.
Es wäre die erste strukturelle Erhöhung des kommunalen Anteils seit Mitte der 1970er-Jahre. Für die CDU-Fraktion ist das deshalb mehr als eine einmalige Finanzhilfe.
„Ein halber Prozentpunkt klingt zunächst überschaubar. Entscheidend ist aber, dass die kommunale Finanzausstattung dauerhaft verbessert wird“, erklärt CDU-Fraktionsvorsitzender Stephan Wehmeier. „Das ist ein wichtiger Kurswechsel und ein klares Bekenntnis zu starken Städten und Gemeinden.“
Wie hoch die zusätzlichen Zuweisungen für Bergkamen konkret ausfallen werden, steht noch nicht fest. Die endgültige Summe hängt von der weiteren Entwicklung der Steuereinnahmen und dem abschließenden Gemeindefinanzierungsgesetz ab.
Neben der finanziellen Stärkung begrüßt die CDU-Fraktion die angekündigte Kommunale Modernisierungsagenda. Geplant sind unter anderem mehr pauschale Zuweisungen, einfachere und digitale Verwaltungsverfahren, weniger Förderbürokratie und mehr Entscheidungsspielraum für die Kommunen.
„Vor Ort wissen wir am besten, wo Investitionen besonders dringend sind“, so Wehmeier. „Pauschale Mittel helfen uns häufig mehr als kleinteilige Förderprogramme, die viel Zeit und Personal für Anträge und Nachweise binden.“
Die Erhöhung des Verbundsatzes wird die strukturellen Finanzprobleme der Kommunen nicht allein lösen. Sie verbessert aber die Grundlage dafür, dass Städte wie Bergkamen ihre Aufgaben verlässlich erfüllen und eigene politische Schwerpunkte setzen können.
„Die Bürgerinnen und Bürger erleben die Leistungsfähigkeit des Staates vor allem vor Ort – bei Schulen, Kitas, Straßen, Sportstätten und sozialen Angeboten“, betont Wehmeier. „Wer die Kommunen stärkt, stärkt deshalb unmittelbar das Vertrauen in einen handlungsfähigen Staat.“
Das Gemeindefinanzierungsgesetz 2027 soll Ende des Jahres gemeinsam mit dem Landeshaushalt beschlossen und zum 1. Januar 2027 wirksam werden.
Foto: Montage, KI-generiert.




