Sehr geehrter Herr Bürgermeister Heinzel,
die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bergkamen beantragt, folgenden Antrag in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und des Rates der Stadt Bergkamen am 19.02.2026 beraten und beschließen zu lassen.
Beschlussvorschlag:
1. Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, auf den nachfolgend genannten städtischen Parkflächen eine Parkscheibenregelung mit einer Höchstparkdauer von drei Stunden einzuführen:
– Parkplatz Museum,
– Parkplatz Haldenweg (am Wertstoffhof),
– Parkplatz Justus-Liebig-Straße.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die technische Umsetzung vorzubereiten (insbesondere Festlegung der konkreten Abgrenzung, Standorte der Beschilderung sowie ggf. erforderliche Markierungen) und eine regelmäßige Kontrolle der Einhaltung im Rahmen der personellen Ressourcen sicherzustellen.
3. Für Zeiten von Großveranstaltungen (z.B. Hafenfest, Lichtermarkt), bei denen die genannten Flächen als Ausweichparkplätze genutzt werden, wird die Verwaltung beauftragt, eine Sonderregelung zu schaffen, um das dauerhafte Parken für Besucher während der Veranstaltung zu ermöglichen.
4. Ergänzend wird die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob und wie bei Parkzeiten über drei Stunden hinaus eine aufwandsarme und nutzerfreundliche digitale Lösung angeboten werden kann (z.B. App-/Web- oder QR-basierte Verlängerung), ohne dass stationäre Parkscheinautomaten installiert werden müssen.
5. Über eine etwaige Einführung der digitalen Verlängerungsoption wird nach Vorlage der Prüfungsergebnisse gesondert entschieden.
6. Die Verwaltung berichtet im zuständigen Fachausschuss nach der Sommerpause 2026 über den Umsetzungsstand (Ziffern 1-3) sowie die Ergebnisse des Prüfauftrags (Ziffer 4).
Die für Beschilderung und ggf. Markierungen entstehenden Sachkosten sind aus laufenden Haushaltsmitteln des zuständigen Produktbereichs zu decken. Sollte eine Deckung aus dem laufenden Budget im Einzelfall nicht möglich sein, legt die Verwaltung dem zuständigen Ausschuss einen konkreten Deckungsvorschlag vor.
Begründung:
Die genannten Parkflächen erfüllen wichtige Funktionen für das Stadtgebiet. Während der Parkplatz am Museum direkt den Besucherinnen und Besuchern der Kultureinrichtung dient, handelt es sich bei den Flächen am Haldenweg (am Wertstoffhof) sowie an der Justus-Liebig-Straße um historisch gewachsene Parkmöglichkeiten im öffentlichen Raum. Aktuell besteht auf diesen gut erreichbaren Flächen das Problem, dass Stellplätze dauerhaft blockiert werden, teils über Tage oder Wochen hinweg. Dies entzieht der Allgemeinheit den öffentlichen Parkraum und führt zu einer ineffizienten Flächennutzung.
Eine 3‑Stunden‑Parkscheibenregelung ist ein bewährtes, kostengünstiges Instrument, um eine Blockade durch Dauerparker zu verhindern und wieder eine Rotation zu ermöglichen. Sie wahrt den Grundsatz des kostenfreien Parkens und vermeidet den hohen Aufwand einer vollumfänglichen Parkraumbewirtschaftung. Ziel ist es, die Flächen wieder für die Allgemeinheit verfügbar zu machen, statt sie als dauerhafte Abstellflächen verkommen zu lassen.
Es ist bekannt, dass diese größeren Parkflächen bei städtischen Großveranstaltungen eine unverzichtbare Funktion als Ausweichparkplätze (bspw. für P+R-Verkehre mit Shuttle-Anbindung) erfüllen. In diesen Sonderfällen wäre eine Begrenzung auf drei Stunden kontraproduktiv. Daher ist sicherzustellen, dass die Parkzeitbegrenzung an solchen Veranstaltungstagen flexibel ausgesetzt wird, um den Besucherverkehr der Veranstaltung nicht zu behindern.
Gleichzeitig erkennen wir an, dass es den Bedarf geben kann, länger als drei Stunden zu parken. Um hier modern zu agieren, soll geprüft werden, ob eine rein digitale „Verlängerungstaste“ (z.B. via Smartphone) eine sinnvolle Ergänzung darstellt. Dies wäre ein Schritt hin zu einer zeitgemäßen „Smart City“-Lösung: ressourcensparend (keine Papiertickets, keine Automaten), bürgerfreundlich und flexibel.
Illustration: KI-generiert.




