Sehr geehrter Herr Bürgermeister Heinzel,
die Fraktionen der SPD und der CDU im Rat der Stadt Bergkamen beantragen, folgenden Änderungsantrag zu TOP 9 in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und des Rates der Stadt Bergkamen am 19.02.2026 beraten und beschließen zu lassen.
Antrag:
1. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird für das Haushaltsjahr 2026 abweichend vom Verwaltungsentwurf auf 995 v.H. festgesetzt. Der Entwurf der Haushaltssatzung 2026 sowie die Hebesatzsatzung sind entsprechend zu ändern.
2. Der Rat der Stadt Bergkamen bekräftigt seinen politischen Willen, Wohngrundstücke bei der Grundsteuer gezielt zu entlasten. Die Verwaltung wird beauftragt, die rechtliche Entwicklung zur Hebesatzdifferenzierung fortlaufend zu prüfen. Sobald durch höchstrichterliche Rechtsprechung oder Gesetzgebung rechtssichere Kriterien vorliegen, ist dem Rat ein entsprechender Satzungsentwurf zur Beratung vorzulegen.
Begründung:
Die Aufstellung des Haushalts 2026 und die Festsetzung der Grundsteuer erfolgen in einem spannungsreichen Umfeld aus finanzpolitischer Notwendigkeit und rechtlicher Unsicherheit.
Der von der Verwaltung vorgelegte Entwurf sieht eine Anhebung der Grundsteuer B auf 1.155 v.H. vor. Die antragsstellenden Fraktionen wollen die Handlungsfähigkeit der Stadt sichern, ohne die Steuerpflichtigen übermäßig zu beanspruchen. Wir beantragen daher für das Jahr 2026 eine Festsetzung von 995 v.H., was einer deutlichen Reduzierung um rund 14% gegenüber dem Verwaltungsansatz entspricht.
Unser politisches Ziel war und ist eine differenzierte Betrachtung von Wohn- und Nichtwohngrundstücken, um insbesondere Mieter und Wohneigentümer zu schützen. Wir müssen jedoch die aktuelle Rechtsprechung (VG Gelsenkirchen) zur Kenntnis nehmen, die Hürden für eine solche Differenzierung aufgestellt und entsprechende Satzungen anderer Kommunen für teilnichtig erklärt hat.
Ein Festhalten an der Differenzierung zum jetzigen Zeitpunkt würde die Stadt Bergkamen unkalkulierbaren Haushalts- und Prozessrisiken aussetzen. Im Sinne einer verantwortungsvollen Haushaltsführung wählen wir daher für das Jahr 2026 den rechtssicheren Weg des einheitlichen Hebesatzes. Gleichzeitig bekräftigen wir den Auftrag an die Verwaltung, die Differenzierung vorzubereiten, sobald die rechtlichen Rahmenbedingungen dies risikolos zulassen.
Foto: Christiane Lang/CDU




